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   FG Hamburg, 16.02.2001 - I 289/99   

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https://dejure.org/2001,28150
FG Hamburg, 16.02.2001 - I 289/99 (https://dejure.org/2001,28150)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.2001 - I 289/99 (https://dejure.org/2001,28150)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 2001 - I 289/99 (https://dejure.org/2001,28150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unterhaltsleistungen mehrerer Kindergeldberechtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Münster, 23.03.2007 - 4 K 1807/05

    Kindergeldbezugsberechtigung bei einem oder mehreren potenziellen

    Das Finanzgericht Hamburg habe mit Urteil vom 16.02.2001 (Az.: I 289/99) entschieden, dass bei Zahlungen auf einen Unterhaltsrückstand keine "Unterhaltsrente" vorliege.

    Nach Auffassung des Senats ist die Zahlung einer Unterhaltsrente - jedenfalls in einem Fall wie dem vorliegenden - auch dann zu berücksichtigen, wenn der Unterhalt in der Vergangenheit nicht regelmäßig oder vollständig gezahlt wurde und deshalb Rückstände aufgelaufen sind, auf die die laufenden Zahlungen (zivilrechtlich) vorrangig angerechnet werden (a.A. FG Hamburg Urteil vom 16.02.2001 I 289/99, n.v.: Tilgung von Schulden keine regelmäßige Erfüllung der Unterhaltspflicht; offengelassen in BFH Beschluss vom 19.08.2002 VIII B 145/01, n.v.).

  • FG Düsseldorf, 11.12.2003 - 14 K 6344/02

    Kindergeldzahlung bei mehreren Kindergeldberechtigten - Kindergeldanspruch;

    Hinzu kommt, dass es fraglich wäre, ob die eingeklagten Beträge einer annähernd gleichmäßigen Geldleistung, wie sie im Rahmen des § 64 EStG erforderlich ist, gleichgestellt werden könnten, denn im Falle einer Verurteilung zur Zahlung der geforderten Beträge würde es sich um die nachträgliche Erstattung von Vorausleistungen für Frau "B" handeln, die ihrerseits jedenfalls teilweise den Unterhalt für das Kind verauslagt hat (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 16. Februar 2001, I 289/99 n.v.; Bergkemper in Hermann/ Heuer/ Raupach, a.a.O., § 64 Rz 16).
  • FG Niedersachsen, 26.09.2013 - 3 K 158/13

    Qualifizierung laufender Zahlungen eines Elternteils auf rückständige

    Das Finanzgericht Münster hat im Urteil vom 23. März 2007 (4 K 1807/05 Kg, EFG 2007, 372) auch rückständigen Unterhalt als Unterhaltsrente im Sinne des § 64 Abs. 3 Satz 3 EStG angesehen, während das FG Hamburg im Urteil vom 16. Februar 2001 (I 289/99, juris) - wie der erkennende Senat - entschieden hat, dass die Zahlung rückständigen Unterhalts nicht bei der Bestimmung des Kindergeldberechtigten einzubeziehen ist.
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